





















Logistik Videoüberwachung: Vorteile
Mit unserem intelligenten Mobile Security Tower können Gebäude und Gelände 24/7 überwacht und Schäden somit verhindert werden – ob Besucher oder unvorhergesehene Vorfälle, Sie haben jederzeit alles im Blick.
Wir erarbeiten maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Kunden in verschiedenen Branchen, darunter die Automobilindustrie, Logistik, Bauwesen und Landwirtschaft.
Unsere cloudbasierte Highend-Plattform vereint alle autosecure Services und lässt sich in Ihre kundeneigene Infrastruktur integrieren.
Um 02:17 Uhr betrat ein Dieb den Parkplatz von Auto Weber. Unsere KI erkannte ihn in 1,6 Sekunden, die Live-Ansprache aus der Leitstelle ließ ihn flüchten - Schaden: 0€.
Seit unser Gründung im Jahr 2020 haben wir zahlreichen Standorten dabei verholfen für mehr Sicherheit zu sorgen. Diebstähle und Einbrüche sind damit vergessen.
Es gibt bestimmte Bereiche, die aus Datenschutzgründen nicht videoüberwacht werden dürfen. Dazu gehören höchstpersönliche Lebensbereiche wie Toiletten, Umkleiden, Pausenräume und Schlafräume. Auch Nachbargrundstücke sowie öffentliche Bereiche wie Bürgersteige und Straßen sind von der Videoüberwachung ausgeschlossen. In Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern oder Fluren ist eine Videoüberwachung nur dann erlaubt, wenn alle Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Es ist jedoch unzulässig, die Aufnahmen über einen längeren Zeitraum zu speichern.
Ja, grundsätzlich darf ein Laden oder Geschäft videoüberwacht werden, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. So darf die Überwachung nur in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Verkaufsflächen stattfinden, und die Überwachung muss für die Wahrung des Hausrechts dienen. Kunden müssen vor dem Betreten des überwachten Bereichs durch Hinweisschilder auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Videoüberwachung vorab durch einen Datenschutzbeauftragten prüfen zu lassen.
Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn eine gesetzliche Erlaubnis oder die Zustimmung der betroffenen Personen vorliegt. Die Überwachung muss verhältnismäßig und für den beabsichtigten Zweck notwendig sein. Sie darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück oder Gebäude erfolgen und Tonaufnahmen sind in der Regel nicht gestattet.
Der Arbeitgeber darf bestimmte Bereiche überwachen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht, etwa in öffentlich zugänglichen Bereichen wie Verkaufsflächen oder bei Gefahrenabwehr und Schutz von Firmeneigentum in nicht öffentlichen Bereichen. Eine Videoüberwachung darf auch kurzfristig bei konkretem Verdacht auf Straftaten oder zur Aufklärung eines Vorfalls erfolgen. Allerdings ist heimliche Überwachung grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt einen konkreten Verdacht auf eine Straftat. In solchen Fällen muss die Maßnahme verhältnismäßig sein und die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt werden.
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Loddenheide 41
48155 Münster
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