Hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen gibt es bei der Videoüberwachung einiges zu beachten. Die Verwendung solcher Systeme kann schließlich in das Persönlichkeitsrecht eingreifen, weshalb Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu berücksichtigen haben. Ein zentraler Punkt ist, dass Sie einen legitimen Zweck für die Überwachung benötigen, wie beispielsweise die Wahrnehmung des Hausrechts. Wichtig ist auch, dass Ihre Interessen die der überwachten Personen nicht überwiegen. Die Speicherung der Videoaufnahmen im System sollte zeitlich begrenzt sein, und Sie müssen Hinweise auf die Videoüberwachung, zum Beispiel durch Schilder, deutlich sichtbar anbringen.
Besonders bei modernen Technologien wie Dash-Cams oder Drohnen wird dies oft übersehen – nicht selten mit fatalen rechtlichen Konsequenzen. Mit unseren Automations- und Sicherheitslösungen bei autosecure stellen wir sicher, dass Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform ist bei gleichzeitig maximaler Sicherheit für Ihr Gelände.