Die Verwendung von Videoüberwachungssystemen ist zwar weit verbreitet, aber sie birgt aus datenschutzrechtlicher Sicht die ein oder andere Herausforderung. So greift grundsätzlich jede öffentliche Videoaufnahme in das Persönlichkeitsrecht ein. Daher müssen Unternehmen hohe rechtliche Anforderungen erfüllen, um die Grundrechte zu schützen.
Besonders maßgeblich für den Datenschutz bei der Videoüberwachung sind die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Gemäß der DSGVO muss der Betreiber einen legitimierten Zweck für die Überwachung haben, wie die Wahrnehmung des Hausrechts oder berechtigte Interessen. Dabei darf das Interesse des Betreibers nicht die schutzwürdigen Interessen der Beobachteten überwiegen.
Ebenso wichtig ist, dass die Speicherung der Aufnahmen begrenzt ist und Hinweise auf die Überwachung, beispielsweise Schilder, frühzeitig angebracht werden. Bei neuen Technologien wie Dash-Cams und Drohnen werden diese Pflichten oft vernachlässigt, da sie dauerhaft und unbegrenzt aufzeichnen, ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit oder Hinweise auf die Aufzeichnung.
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