





















Mobile Videoüberwachung ist ein flexibel einsetzbares Sicherheitskonzept, das ohne aufwendige Verkabelung oder bauliche Maßnahmen sofort einsatzbereit ist. Die kompakten Kamerasysteme – meist auf mobilen Videotürmen montiert – funktionieren autark durch Batterie- oder Solarbetrieb. Das bedeutet maximale Mobilität bei gleichzeitigem Schutz sensibler Bereiche. Dank Plug & Play lassen sich die Systeme schnell installieren und an wechselnden Standorten betreiben. Ideal für temporäre Einsätze oder abgelegene Orte ohne Stromanschluss.
Mit unserem intelligenten Mobile Security Tower können Gebäude und Gelände 24/7 überwacht und Schäden somit verhindert werden – ob Besucher oder unvorhergesehene Vorfälle, Sie haben jederzeit alles im Blick.
Wir erarbeiten maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Kunden in verschiedenen Branchen, darunter die Automobilindustrie, Logistik, Bauwesen und Landwirtschaft.
Unsere cloudbasierte Highend-Plattform vereint alle autosecure Services und lässt sich in Ihre kundeneigene Infrastruktur integrieren.
Der Ablauf ist denkbar einfach: Sie nennen uns Ihre Anforderungen und wir liefern das passende mobile Videoüberwachungssystem. Unsere Videotürme benötigen keine Anbindung ans Stromnetz und lassen sich auch an schwer zugänglichen Orten aufstellen. Innerhalb kürzester Zeit erfolgt die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Dank smarter Technologie mit KI, Bewegungsmeldern und Nachtsicht behalten Sie Ihre Objekte immer im Blick. Die Integration mit unserer 24/7-Leitstelle sorgt für sofortige Reaktion bei sicherheitsrelevanten Vorfällen.
Um 02:17 Uhr betrat ein Dieb den Parkplatz von Auto Weber. Unsere KI erkannte ihn in 1,6 Sekunden, die Live-Ansprache aus der Leitstelle ließ ihn flüchten - Schaden: 0€.
Seit unser Gründung im Jahr 2020 haben wir zahlreichen Standorten dabei verholfen für mehr Sicherheit zu sorgen. Diebstähle und Einbrüche sind damit vergessen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist der Einsatz mobiler Videoüberwachung durch die Polizei erlaubt. In der Regel kommt sie bei besonderen Gefahrenlagen oder zur Verhinderung bzw. Aufklärung von Straftaten zum Einsatz. Voraussetzung ist immer eine gesetzliche Grundlage, etwa im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Die Maßnahmen müssen dabei verhältnismäßig und datenschutzkonform sein.
Private Videoüberwachung ist grundsätzlich erlaubt – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Sie darf ausschließlich auf dem eigenen Grundstück stattfinden und keine öffentlichen Flächen oder das Grundstück Dritter erfassen. Zudem müssen Personen, die das überwachte Areal betreten könnten (unter anderem Besucher), deutlich über die Überwachung informiert werden. Eine versteckte Kamera ist in der Regel unzulässig und kann strafrechtlich relevant sein.
Ja, die Überwachung des eigenen Hauseingangs ist erlaubt, solange ausschließlich der private Eingangsbereich gefilmt wird. Öffentliche Gehwege, Nachbargrundstücke oder gemeinschaftlich genutzte Flächen (z.B. in einem Mehrfamilienhaus) dürfen nicht ohne Weiteres erfasst werden. Auch hier gilt: Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen und die Überwachung muss klar erkennbar und datenschutzkonform umgesetzt sein.
Überwachungskameras mit Mikrofon sind in der Regel kritisch zu betrachten. Die Tonaufnahme stellt einen besonders starken Eingriff in die Privatsphäre dar und ist nach deutschem Datenschutzrecht meist unzulässig – gerade im öffentlichen oder halböffentlichen Raum. In Unternehmen, auf Baustellen oder im Eingangsbereich von Gebäuden sollte daher auf Ton verzichtet und nur auf Videoüberwachung gesetzt werden.
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